In Deutschland ist deine Adresse keine private Angelegenheit zwischen dir und deinem Vermieter. Es ist eine Information, die der Staat gesetzlich einfordert – und das innerhalb einer bestimmten Frist. Wer sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmeldet, verstößt technisch gesehen gegen das Bundesmeldegesetz.

Die Anmeldung ist der grundlegendste bürokratische Schritt des Lebens in Deutschland. Ohne sie kannst du kein Bankkonto eröffnen, keinen Handyvertrag abschließen, keine Steueridentifikationsnummer erhalten und in vielen Städten nicht einmal eine Bibliothekskarte beantragen. Alles Bürokratische, was danach kommt, hängt von diesem einen Dokument ab.

Das Bürgeramt – wo die Anmeldung stattfindet – hat sein eigenes Vokabular. Dieser Artikel behandelt den Anmeldeprozess selbst: Was passiert bei jedem Schritt, und welche Wörter gehören dazu.

Das ist die einsprachige Fassung: Jeder Begriff wird auf Deutsch erklärt, ohne Übersetzung – gedacht für Deutschlernende ab etwa B1. Wenn Deutsch deine Muttersprache ist, findest du denselben Artikel als Sprachpaar auf Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch.

Schritt 1: Die Wohnungsgeberbestätigung besorgen

Bevor du irgendetwas tun kannst, muss dein Vermieter dir ein unterschriebenes Dokument aushändigen, das bestätigt, dass du an seiner Adresse wohnst.

Wohnungsgeberbestätigung – das unterschriebene Papier, mit dem dein Vermieter dem Amt bestätigt, dass du tatsächlich bei ihm eingezogen bist. Seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben, und ohne dieses Blatt meldet dich niemand an. Dein Vermieter ist rechtlich verpflichtet, es dir innerhalb von zwei Wochen nach deinem Einzug auszuhändigen; bei Verweigerung droht ihm eine Geldbuße. Das Formular ist auf der Website des Bürgeramts deiner Stadt erhältlich – du kannst es ausdrucken und vom Vermieter unterschreiben lassen. Merke dir die Richtung, dann verwechselst du es nie mit der Meldebescheinigung: Die Wohnungsgeberbestätigung geht vom Vermieter zum Amt, die Meldebescheinigung kommt vom Amt zu dir. Umgangssprachlich hörst du auch Vermieterbescheinigung – dasselbe Dokument.

Wohnungsgeber – die Person, die die Unterkunft bereitstellt: dein Vermieter oder wer auch immer das Objekt besitzt oder kontrolliert, in das du einziehst.

Vermieter – die Person oder Firma, von der du die Wohnung mietest. Fast immer ist dein Vermieter auch dein Wohnungsgeber, aber die beiden Wörter decken sich nicht: Wohnungsgeber ist der Begriff aus dem Meldegesetz und meint jeden, der dir Wohnraum überlässt – auch den Freund, bei dem du für drei Monate im Gästezimmer schläfst und dem du keine Miete zahlst.

Wohnst du vorübergehend bei einer Freundin oder einem Freund und meldest dich dort an, ist diese Person dein Wohnungsgeber und unterschreibt das Formular. Bei einer Untermiete (Untermiete) unterschreibt deine Untervermieterin bzw. dein Untervermieter.

Schritt 2: Termin buchen

Termin – der fest gebuchte Zeitpunkt, zu dem dich das Amt bedient. Ohne ihn geht in den meisten deutschen Städten gar nichts mehr: Spontan hereinzuspazieren funktioniert kaum noch, und in Berlin und München sind die Slots oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. Sobald du dein Einzugsdatum kennst, buche den Termin. Das übliche Verb dazu ist einen Termin vereinbaren oder buchen; „einen Termin machen" ist umgangssprachlich, versteht aber jeder.

Online-Termin – der online gebuchte Terminslot. Verfügbar über das offizielle Stadtportal (z. B. service.berlin.de für Berlin).

Zuständiges Bürgeramt – das zuständige Bürgeramt. In kleineren Städten gibt es möglicherweise nur ein zentrales Amt. In größeren Städten kannst du in der Regel jedes Bürgeramt buchen – nicht unbedingt das nächste zur neuen Adresse.

Schritt 3: Das Formular ausfüllen

Anmeldeformular – der Vordruck, auf dem du deine Daten für das Melderegister einträgst. Auf der Website der Stadt zum Download verfügbar. Vor dem Termin ausfüllen – das spart Zeit und vermeidet Fehler unter Schalterdruck. Je nach Stadt heißt dasselbe Blatt auch Meldeschein oder Anmeldung bei der Meldebehörde; suche nicht nach Unterschieden, es gibt keine.

Wichtige Felder:

Einzugsdatum – das Datum des tatsächlichen Einzugs. Das echte Datum eintragen, nicht das des Termins.

Neue Wohnanschrift – neue Wohnadresse.

Frühere Wohnanschrift – bisherige Adresse, inklusive Land bei Zuzug aus dem Ausland.

Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz – Erst- oder Zweitwohnsitz. Wenn das deine einzige deutsche Adresse ist, ist sie dein Hauptwohnsitz. Wenn du auch anderswo in Deutschland gemeldet bist, klären, welcher Wohnsitz der primäre ist.

Staatsangehörigkeit – der Staat, dessen Pass du besitzt. Trag ihn möglichst in der deutschen Form ein, und beachte: In dieses Feld gehört ein Adjektiv, kein Ländername – italienisch, indisch, US-amerikanisch. Nicht mit Geburtsort oder Herkunft verwechseln; gefragt ist ausschließlich die Staatsbürgerschaft.

Familienstand – Familienstand: ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eingetragene Lebenspartnerschaft.

Religionszugehörigkeit – die Angabe, ob du einer Religionsgemeinschaft angehörst, die Steuern erhebt. Sie wird abgefragt, weil der Staat die Kirchensteuer für die Kirchen miteinzieht: Wer hier eine Konfession einträgt, zahlt zusätzlich rund 8–9 % der Einkommensteuer, automatisch über die Lohnabrechnung. Wer keine Kirchensteuer zahlen möchte, schreibt konfessionslos oder lässt das Feld frei. Auf Aufenthalt oder Arbeit hat die Angabe keinerlei Auswirkung; sie ist rein steuerlich.

Schritt 4: Am Schalter

Pünktlich erscheinen. Falls erforderlich, eine Nummer ziehen. Wenn du aufgerufen wirst:

Mitbringen:

Meldebescheinigung – die amtliche Bescheinigung darüber, dass du unter dieser Adresse im Melderegister stehst; sie wird am Ende des Termins ausgestellt. Du wirst sie ständig brauchen: für die Kontoeröffnung, die Steueridentifikationsnummer, die SCHUFA-Auskunft, Leistungsanträge und vieles mehr. Mehrere Kopien aufbewahren. Und hier die drei ständig verwechselten Wörter sauber getrennt: Die Wohnungsgeberbestätigung kommt vor der Anmeldung und stammt von deinem Vermieter. Die Anmeldebestätigung ist der Zettel, den dir der Schalter unmittelbar nach dem Termin mitgibt – ein Beleg, dass du den Vorgang erledigt hast. Die Meldebescheinigung ist das offizielle Dokument aus dem Register, das du später jederzeit neu anfordern kannst, oft gegen eine kleine Gebühr und auf Wunsch als erweiterte Meldebescheinigung mit zusätzlichen Angaben. Verlangt eine Bank „einen Meldenachweis", ist meistens dieses Dokument gemeint.

Bearbeitungszeit – die Zeit, die eine Behörde braucht, bis ein Antrag fertig ist. Bei der Anmeldung ist sie erfreulich kurz: Sie wird in der Regel sofort bearbeitet, und du gehst mit der Meldebescheinigung in der Hand wieder hinaus. Das Wort begegnet dir bei fast jedem deutschen Amt wieder, dann meist mit deutlich weniger erfreulichen Zahlen.

Schritt 5: Was automatisch folgt

Steueridentifikationsnummer – deine lebenslang gültige, elfstellige Nummer für alles Steuerliche. Wird vom Bundeszentralamt für Steuern ausgestellt und per Post an deine angemeldete Adresse geschickt, üblicherweise zwei bis vier Wochen nach der Anmeldung. Du musst sie nicht beantragen – sie kommt automatisch. Du benötigst sie für die Beschäftigung, die Kontoeröffnung bestimmter Art und den Bezug mancher Sozialleistungen. Im Alltag sagt jeder Steuer-ID. Nicht mit der Steuernummer verwechseln: Die vergibt dein Finanzamt, sie hängt am Wohnort und ändert sich beim Umzug.

Wahlbenachrichtigung – die Karte, die vor einer Wahl per Post kommt und dir mitteilt, wo und wann du wählen kannst. Sie ergibt sich automatisch aus dem Melderegister – gewählt wird dort, wo du gemeldet bist. EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen, an der Bundestagswahl dagegen nicht.

Rundfunkbeitrag – der Rundfunkbeitrag, derzeit 18,36 Euro pro Monat pro Haushalt. Die Anmeldung löst automatisch eine Benachrichtigung aus. Der Beitrag gilt pro Haushalt, nicht pro Person – wenn deine Mitbewohnenden ihn bereits zahlen, musst du nicht zusätzlich zahlen. Bei einem Einpersonenhaushalt wirst du direkt zur Zahlung aufgefordert.

Wenn du wieder umziehst

Ummeldung – die Anmeldung an einer neuen Adresse, wenn du innerhalb Deutschlands umziehst. Gleicher Ablauf wie bei der Anmeldung; eine neue Wohnungsgeberbestätigung vom neuen Vermieter ist erforderlich. Achte auf die Vorsilben: an-, um- und ab- stehen hier für drei völlig verschiedene Vorgänge, während das Grundwort gleich bleibt.

Abmeldung – die Streichung deiner Adresse aus dem deutschen Melderegister. Erforderlich, wenn du Deutschland ganz verlässt – nicht bei einem Umzug innerhalb des Landes, dafür ist die Ummeldung zuständig. Beim Bürgeramt erledigen; hierfür ist keine Wohnungsgeberbestätigung nötig. Heb die Abmeldebestätigung gut auf: Sie beendet unter anderem den Rundfunkbeitrag und belegt später, ab wann du nicht mehr in Deutschland gewohnt hast.

Die Anmeldung dauert etwa fünfzehn Minuten, wenn alles bereit ist. Das Vokabular, das das Expat-Leben in Deutschland erschließt, beginnt hier – aber denke daran: das ist nur die erste Tür. Dahinter warten Bank, Finanzamt, Krankenversicherung und Arbeitgeber. Mit der deutschen Verwaltungssprache vertraut zu werden ist hier nicht optional – es ist die Grundvoraussetzung.


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