Eine Information, die viele Neuankömmlinge in Deutschland überrascht: Für die meisten angestellten Expats bringt das Einreichen der Steuererklärung Geld zurück – nicht das Gegenteil.

Deutschland zieht Einkommensteuer direkt an der Quelle über das Lohnsteuer-System ein – der Arbeitgeber zieht sie monatlich vom Gehalt ab, basierend auf der Steuerklasse. Diese Vorabeinbehaltung ist jedoch oft eine grobe Schätzung. Wer nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat, berufliche Ausgaben hatte, Fortbildungskosten gezahlt hat oder einen Partner mit einem deutlich anderen Einkommen hat, erhält durch die Steuererklärung in der Regel eine Rückerstattung.

Die durchschnittliche Rückerstattung für deutsche Steuerzahler liegt bei über 1.000 Euro pro Jahr. Das folgende Vokabular ist der Schlüssel dazu.

Die Grundlagen

Steuererklärung – die jährliche Einkommensteuererklärung. Für die meisten Angestellten in einer Standard-Steuerklasse nicht verpflichtend, aber fast immer finanziell vorteilhaft. Selbstständige, Personen mit mehreren Einkommensquellen oder bestimmten Einkünften über einem Schwellenwert sind zur Abgabe verpflichtet.

Finanzamt – das Finanzamt. Deutschland hat lokale Finanzämter nach Bezirken (Wohnsitzfinanzamt); das zuständige Amt richtet sich nach der angemeldeten Adresse. Die gesamte Korrespondenz läuft über das lokale Finanzamt.

Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) – die persönliche Steueridentifikationsnummer. Wird automatisch nach der Anmeldung ausgestellt und per Post zugeschickt. Dauerhaft – ändert sich nicht bei einem Umzug. Erforderlich für Beschäftigung, Steuererklärung und Bankgeschäfte.

Steuernummer – die vom Finanzamt zugewiesene Steuernummer, spezifisch für den eigenen Bezirk. Anders als die Steuer-ID; wird in der Korrespondenz mit dem lokalen Finanzamt verwendet.

Veranlagungszeitraum – der Veranlagungszeitraum. Das deutsche Steuerjahr ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Abgabefrist – die Einreichfrist. Wer ohne Steuerberater selbst einreicht, hat Frist bis zum 31. Juli des Folgejahres (für die Erklärung des Vorjahres). Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nutzt, hat bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Einkommen und Steuer

Einkommen – Einkommen.

Lohn / Gehalt – Lohn / Gehalt. Lohn ist in der Regel stundenbezogen; Gehalt ist Monatsgehalt. Die Unterscheidung ist in manchen Formularfeldern relevant.

Lohnsteuer – die monatlich vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer. Das Fundament des deutschen Einkommensteuersystems für Angestellte.

Steuerklasse – die Steuerklasse, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. Die Klassen reichen von I (ledig, keine Kinder) bis VI (Zweitbeschäftigung). Klasse I und IV sind für Expats am häufigsten. Falsche Steuerklasse = falsche Einbehaltung = höhere Monatsabzüge als nötig, die man über die Steuererklärung zurückfordert.

Lohnsteuerbescheinigung – die jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Im Januar vom Arbeitgeber für das Vorjahr ausgestellt. Das zentrale Eingabedokument für die Steuererklärung; zeigt, wie viel verdient und wie viel Steuer einbehalten wurde.

Solidaritätszuschlag (Soli) – der Solidaritätszuschlag, eine zusätzliche Steuer auf die Einkommensteuer. Seit 2021 für die meisten Steuerzahler abgeschafft, aber auf Gehaltsabrechnungen noch sichtbar.

Kirchensteuer – Kirchensteuer, die abgezogen wird, wenn man bei der Anmeldung eine Konfession angegeben hat. In der Steuererklärung absetzbar.

Absetzbare Kosten

Werbungskosten – beruflich bedingte Aufwendungen. Absetzbare Posten, die mit der Beschäftigung zusammenhängen: Fahrtkosten, Berufsausrüstung, Arbeitskleidung, Fortbildungskurse, Gewerkschaftsbeiträge, Fachliteratur. Deutschland gewährt automatisch einen Pauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.230 Euro pro Jahr; darüber hinausgehende Beträge können mit Belegen geltend gemacht werden.

Pendlerpauschale – die Entfernungspauschale. Für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann ein fester Betrag pro Arbeitstag abgesetzt werden (derzeit 0,30 Euro für die ersten 20 km, 0,38 Euro darüber hinaus). Bei täglichem Pendeln ist dies einer der am häufigsten geltend gemachten Abzüge.

Sonderausgaben – Sonderausgaben. Eine eigene Kategorie, die Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherungsprämien, Spendenquittungen und Kinderbetreuungskosten umfasst.

Haushaltsnahe Dienstleistungen – haushaltsbezogene Dienstleistungen. Reinigungs-, Garten- und Instandhaltungsleistungen können teilweise abgesetzt werden – sofern sie per Rechnung abgerechnet und per Überweisung bezahlt wurden (Barzahlung qualifiziert nicht).

Handwerkerleistungen – Handwerkerleistungen. Arbeiten eines Klempners, Elektrikers, Malers usw. im eigenen Wohnsitz können teilweise abgesetzt werden.

Umzugskosten – Umzugskosten. Bei einem beruflich bedingten Umzug (neuer Job, Versetzung) können Umzugskosten möglicherweise abgesetzt werden.

Einreichen

ELSTER – das offizielle Online-Portal für deutsche Steuererklärungen (elster.de). Kostenlos nutzbar; erfordert Registrierung und ein Zertifikat. Von Millionen Deutschen für die Selbsteinreichung genutzt.

Anlage – Anhang. Steuererklärungen sind modular aufgebaut; die passenden Anlagen (Anhänge) werden je nach Situation hinzugefügt:

Steuerberater – Steuerberater. Professionelle Hilfe ist besonders wertvoll bei komplexem internationalem Einkommen, Selbstständigkeit oder der ersten deutschen Steuererklärung. Honorare sind steuerlich absetzbar.

Lohnsteuerhilfeverein – ein mitgliedschaftsbasierter Lohnsteuerhilfeverein. Deutlich günstiger als ein Steuerberater, für Angestellte ohne komplexe Zusatzeinkünfte geöffnet. Mitgliedsbeiträge liegen typischerweise bei 50–200 Euro pro Jahr.

Steuerbescheid – der Steuerbescheid. Das Dokument des Finanzamts mit dem Ergebnis der Erklärung: wie viel man schuldet – oder, für Expats, die erstmals einreichen, häufiger: wie viel man zurückbekommt.

Erstattung – Rückerstattung. Der Betrag, den das Finanzamt zurückzahlt.

Nachzahlung – eine Nachzahlung, die man schuldet.

Einspruch – Einspruch/Beschwerde. Wenn man mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, hat man einen Monat Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen.

Ein Grund, sie nicht zu überspringen

Der häufigste Grund, warum Expats keine Steuererklärung einreichen, ist die Annahme, es sei kompliziert und nicht nötig. Beide Annahmen sind oft falsch. Das Vokabular für das offizielle Leben in Deutschland lohnt die Mühe; die durchschnittliche Rückerstattung auch. ELSTER und eine Reihe erschwinglicher Beratungsangebote machen es bereits im ersten Jahr zugänglich.

Das spezifische Vokabular für das Berufs- und Verwaltungsleben im Ausland aufzubauen ist eine Investition, die sich nicht nur sprachlich auszahlt.


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