Deutschland nimmt das Fahren ernst. Die Fahrprüfung gehört zu den anspruchsvollsten in Europa. Verkehrsregeln sind detailliert und werden konsequent durchgesetzt. Und die Verkehrsschilder – obwohl sie europäischen Konventionen folgen – tragen spezifisches deutsches Vokabular, das sowohl für die Prüfung als auch für das Verstehen der Schilder wichtig ist.
Dieser Artikel behandelt das Vokabular für das Fahren in Deutschland: vom Erwerb des Führerscheins über das Lesen von Schildern bis zu den Situationen, in denen Sprache am meisten zählt.
Das ist die einsprachige Fassung: Jeder Begriff wird auf Deutsch erklärt, ohne Übersetzung – gedacht für Deutschlernende ab etwa B1. Wenn Deutsch deine Muttersprache ist, findest du denselben Artikel als Sprachpaar auf Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch.
Führerschein
Führerschein – die Plastikkarte selbst, das Dokument, das du beim Fahren dabeihaben musst. Wörtlich der Schein zum „Führen" eines Fahrzeugs – „führen" heißt hier lenken, nicht anleiten. Im Alltag steht das Wort auch für die Berechtigung: „Ich habe den Führerschein gemacht."
Fahrerlaubnis – das Recht zu fahren, unabhängig von der Karte; der formelle Begriff, den Behörden benutzen. Der Unterschied wird praktisch, wenn der Führerschein gestohlen wird: die Fahrerlaubnis bleibt, du brauchst nur eine neue Karte. Wird dir umgekehrt die Fahrerlaubnis entzogen, nützt die Karte nichts mehr.
EU-Führerschein – ein Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Land. Er gilt in Deutschland unverändert weiter, solange er gültig ist – umschreiben lassen musst du ihn nicht. In einzelnen Fällen wird nach längerem Wohnsitz doch eine Umschreibung verlangt, etwa bei unbefristeten alten Karten; prüfe die aktuellen Regeln beim zuständigen Amt.
Umschreibung des Führerscheins – Umschreibung eines ausländischen Führerscheins. Inhaber von Nicht-EU-Führerscheinen müssen ihren Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist auf einen deutschen umschreiben (Regeln variieren je nach Herkunftsland; manche Länder haben gegenseitige Abkommen, andere erfordern die deutsche Theorie- und/oder praktische Prüfung).
Fahrschule – der Betrieb, bei dem du Theorie und Praxis lernst. Anders als in vielen Ländern ist dieser Weg in Deutschland Pflicht – privates Üben mit den Eltern ersetzt keine Fahrstunde. Dazu gehören ein Theorieblock über mehrere Wochen, ein verpflichtender Erste-Hilfe-Kurs und eine Mindestzahl vorgeschriebener Sonderfahrten (Autobahn, Landstraße, Nachtfahrt) zusätzlich zu den normalen Fahrstunden. Deshalb kostet der Führerschein hier meist mehrere Tausend Euro.
Fahrprüfung – der Oberbegriff für die Prüfung, die aus zwei getrennten Teilen besteht. Du musst beide bestehen, und zwar in dieser Reihenfolge: erst Theorie, dann Praxis.
Theorieprüfung – der schriftliche Teil am Computer, mit Fragen zu Schildern, Vorfahrt und Technik. Der Fragenkatalog ist öffentlich und begrenzt, und diese Prüfung kannst du in vielen Fremdsprachen ablegen – die praktische läuft dagegen auf Deutsch. Wer durchfällt, muss zwei Wochen warten.
Praktische Prüfung – die Fahrt mit dem Prüfer, meist 45 bis 60 Minuten, in der Regel mit Autobahnabschnitt und einer Aufgabe zum Rangieren. Die Anweisungen kommen auf Deutsch, und Sätze wie „Biegen Sie an der nächsten Möglichkeit rechts ab" solltest du ohne Nachdenken verstehen.
TÜV – Technischer Überwachungsverein. Die wichtigste Fahrzeuginspektionsorganisation. Alle Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre eine TÜV-Hauptuntersuchung bestehen. Der bekannte ovale Aufkleber auf dem hinteren Kennzeichen zeigt den nächsten Prüftermin (Monat und Jahr). Mit abgelaufenem TÜV zu fahren ist mit einer erheblichen Geldstrafe verbunden und kann die Versicherung ungültig machen. Verwechsle diesen Aufkleber nicht mit der farbigen Umweltplakette in der Windschutzscheibe: die hat mit dem technischen Zustand nichts zu tun, sondern erlaubt die Einfahrt in eine Umweltzone – den Bereich in vielen Innenstädten, in den nur Fahrzeuge mit der grünen Plakette dürfen. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob du parkst oder nur durchfährst, und wird auch bei Mietwagen und ausländischen Kennzeichen kontrolliert.
Hauptuntersuchung (HU) – der offizielle Name der Untersuchung, die im Alltag jeder „der TÜV" nennt. Geprüft werden Bremsen, Licht, Reifen, Abgase und Rost; bei Mängeln bekommst du einen Bericht und eine Frist zur Nachbesserung. Die Wortaufteilung ist einfach: „TÜV" ist die prüfende Organisation, „HU" die Prüfung selbst. In Gebrauchtwagenanzeigen steht deshalb „HU neu" und nicht „TÜV neu" – gemeint ist dasselbe.
Auf der Straße
Autobahn – Deutschlands Fernstraßennetz. Weite Abschnitte haben kein Tempolimit, es gilt dort aber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h: keine Grenze, sondern eine Empfehlung – wer schneller fährt und in einen Unfall gerät, haftet leichter mit. Baustellen und Abschnitte in Ballungsräumen sind begrenzt.
Bundesstraße (B-Straße) – eine überörtliche Straße, die der Bund unterhält und die Städte dort verbindet, wo keine Autobahn liegt. Auf Schildern erkennst du sie am gelben Feld mit „B" und Nummer, die Autobahn am blauen mit „A". Meist 100 km/h und oft nur eine Spur pro Richtung.
Landstraße – die normale Straße außerhalb von Ortschaften ohne Bundes- oder Autobahnstatus, erlaubt sind 100 km/h, wenn nichts anderes ausgeschildert ist. Im gesprochenen Deutsch ist das Wort weiter: „über die Landstraße fahren" heißt einfach, die Autobahn zu meiden.
Innerorts – innerhalb einer Ortschaft. Das Standard-Tempolimit ist 50 km/h, außer anders ausgeschildert. Entscheidend ist nicht, wie bebaut es aussieht, sondern das gelbe Ortsschild: ab diesem Schild gilt 50, mit dem durchgestrichenen Schild endet die Regel wieder.
Außerorts – außerhalb der Ortschaft, also hinter dem durchgestrichenen Ortsschild. Beide Wörter sind keine Landschaftsbeschreibung, sondern Rechtsbegriffe – an ihnen hängt, welches Tempolimit und welche Bußgeldtabelle gilt, und deshalb tauchen sie in jedem Bußgeldbescheid auf.
Tempo 30-Zone – ein Wohngebiet mit 30 km/h, in deutschen Städten zunehmend verbreitet.
Rechts vor links – die Grundregel an jeder Kreuzung, an der weder Schild noch Ampel etwas anderes sagt: wer von rechts kommt, fährt zuerst. Sie gilt auch dann, wenn deine Straße breiter und wichtiger aussieht – das Aussehen der Straße zählt nicht, nur die Beschilderung. Nicht anwendbar ist sie bei Ausfahrten von Grundstücken, Parkplätzen und Feldwegen, denn wer von dort kommt, muss immer warten. In deutschen Wohngebieten stehen an den meisten Kreuzungen absichtlich keine Schilder, und genau dort machen Zugezogene die meisten Fehler.
Vorfahrt – das Recht, zuerst zu fahren. Das Wort lebt in festen Wendungen, die du auseinanderhalten musst: „Vorfahrt haben" heißt, du darfst fahren; „Vorfahrt gewähren" heißt, du musst warten; „jemandem die Vorfahrt nehmen" ist der Vorwurf nach einem Unfall.
Vorfahrt beachten – Vorfahrt gewähren (Schild: Dreieck mit rotem Rand).
Halt! Vorfahrt gewähren. – Anhalten und Vorfahrt gewähren (entspricht dem STOP-Schild).
Einbahnstraße – eine Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf. Achte auf das kleine Zusatzschild darunter: in vielen Städten dürfen Radfahrer legal entgegenkommen, und beim Abbiegen aus einer Einbahnstraße wird genau das übersehen.
Umleitung – die vorgeschriebene Ersatzstrecke bei einer Sperrung, ausgeschildert mit einem orangefarbenen „U" und einem Pfeil. Folge demselben Buchstaben oder derselben Nummer bis zum Ende, weil oft mehrere Umleitungen parallel laufen. Nicht dasselbe wie ein „Umweg", den du selbst wählst.
Stau – stehender oder stockender Verkehr. Aus dem Wort wird viel gebildet: Stauende, Stauwarnung, sich stauen. Wichtiger als das Wort ist die Regel dahinter: sobald es auf der Autobahn steht, musst du eine Rettungsgasse bilden – ganz links nach links, alle anderen Spuren nach rechts. Das ist Pflicht und wird bestraft, nicht bloß erwartet.
Baustelle – ein Straßenabschnitt, in dem gebaut wird, auf der Autobahn oft über Kilometer. Die Spuren werden dort schmaler, und das Schild „2,00 m" am Anfang begrenzt nicht das Gewicht, sondern die Breite der Fahrzeuge, die noch links fahren dürfen. Tempolimits in Baustellen werden besonders streng kontrolliert.
Blitzer / Geschwindigkeitskamera – das Gerät, das zu schnelles Fahren fotografiert. „Blitzer" ist das Alltagswort und kommt vom Blitzlicht; gesprochen wird es fast nur im Passiv: „Ich bin geblitzt worden." Beachte, dass Apps und Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, in Deutschland verboten sind.
Fahrverbot – das befristete Verbot zu fahren, meist ein bis drei Monate: du gibst den Führerschein ab und bekommst ihn danach zurück. Unterscheide es vom Entzug der Fahrerlaubnis, der endgültig ist und eine neue Prüfung nach sich zieht – bei 8 Punkten im Fahreignungsregister, das in Flensburg geführt wird, ist die Fahrerlaubnis weg. Einzelne schwere Verstöße wie deutlich zu schnelles Fahren oder eine rote Ampel lösen dagegen schon vorher ein Fahrverbot aus.
Bußgeld – die Geldbuße für einen Verkehrsverstoß, festgesetzt nach einem festen Katalog. Nicht mit einer Geldstrafe verwechseln: die verhängt ein Gericht und sie steht im Strafregister, das Bußgeld ist reine Verwaltungssache. Beträge bis 55 Euro heißen formell Verwarnungsgeld.
Alkohol am Steuer – Trunkenheit am Steuer. Die Promillegrenze in Deutschland beträgt 0,5 ‰ für die meisten Fahrer; 0,0 ‰ für Fahranfänger in der Probezeit und Unter-21-Jährige.
Probezeit – die zweijährige Probezeit für alle, die ihren ersten Führerschein machen. In dieser Zeit gilt die 0,0-Promillegrenze, Verstöße wiegen schwerer, und ein Aufbauseminar kann angeordnet werden. Verwechsle das Wort nicht mit der Probezeit im Arbeitsvertrag – gleiches Wort, völlig andere Sache.
Parken
Parkplatz – das Wort meint beides, und beides ist üblich: die ganze Fläche zum Parken und die einzelne Stelle darauf. Für die einzelne Stelle ist Parklücke eindeutiger, vor allem beim Einparken. Auf der Autobahn ist ein Parkplatz dagegen die Rastfläche ohne Tankstelle – nicht zu verwechseln mit der Raststätte.
Parkscheibe – ein Karton- oder Kunststoffzifferblatt, das die Ankunftszeit anzeigt, erforderlich in Parkscheibenzonen (Kurzparkzonen).
Parkuhr – die Uhr am Straßenrand, in die du Münzen für eine bestimmte Zeit steckst. Sie ist heute fast überall vom Parkautomaten ersetzt, der einen Zettel ausdruckt, den du sichtbar hinter die Windschutzscheibe legst. Achte auf das Geschlecht: die Parkuhr, aber der Parkautomat.
Parkverbot – hier darfst du nicht parken, aber kurz halten. Die Grenze dazwischen ist genau definiert: „Parken" beginnt nach drei Minuten oder sobald du das Fahrzeug verlässt.
Halteverbot – die strengere Stufe: hier darfst du überhaupt nicht stehen bleiben, auch nicht kurz und auch nicht mit laufendem Motor. Ein mobiles Halteverbot darfst du selbst beantragen und aufstellen lassen, zum Beispiel wenn du für den Umzugswagen Platz vor der Haustür brauchst.
eingeschränktes Halteverbot – die mittlere Stufe: ein- und aussteigen sowie be- und entladen ist erlaubt, längeres Stehen nicht. „Eingeschränkt" bezieht sich auf das Verbot und nicht auf deine Erlaubnis – dieses Schild wird von Deutschlernenden regelmäßig genau falsch verstanden.
Knöllchen – umgangssprachlich für einen Strafzettel (formell: Verwarnungsgeld).
Abgeschleppt werden – dein Auto wird weggefahren, weil es falsch steht. In Deutschland passiert das schnell, und du zahlst beides: die Abschleppkosten und das Bußgeld. Der Satz dazu steht im Passiv, weil du selbst nichts getan hast: „Mein Auto wurde abgeschleppt." Um es zu finden, rufst du die Polizei an, die dir sagt, auf welchem Hof es steht.
Wenn man angehalten wird
„Guten Tag. Führerschein und Fahrzeugschein, bitte."
Fahrzeugschein – das kleine Dokument mit den Fahrzeugdaten, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Es muss immer im Auto liegen, denn bei einer Kontrolle wird genau danach gefragt. Merkhilfe: der Schein fährt mit, so wie der Führerschein.
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II – der Eigentumsnachweis für das Fahrzeug, das Gegenstück zu Teil I. Dieses Dokument bleibt zu Hause oder bei der Bank und gehört ausdrücklich nicht ins Auto: wer es zusammen mit dem Wagen verliert, verliert auch den Nachweis, dass der Wagen ihm gehört. Beim Verkauf ist es das Papier, das übergeben wird.
„Ich habe das Stoppschild nicht gesehen."
„Wie hoch ist das Bußgeld?"
„Ich möchte Einspruch erheben."
Fahren in Deutschland ist regelgeleitet auf eine Weise, die es belohnt, die Regeln wirklich zu kennen. Das Vokabular ist Teil der Regeln – Schilder, Abläufe, Dokumente. Baue es auf, bevor du es auf der Straße brauchst.
Fahren in Deutschland hat sein eigenes Vokabular. Vokabulo hilft dir, die Wörter für die Straße, die Fahrschule und den TÜV aufzubauen. Für iPhone und iPad erhältlich.



