In Deutschland ist krankheitsbedingte Abwesenheit nicht nur ein Anruf beim Chef. Es ist der Beginn eines formellen Prozesses, der von spezifischen Regeln regiert wird – Regeln, die viele Expats erst kennenlernen, wenn sie bereits gegen eine verstoßen haben.
Das folgende Vokabular deckt den gesamten Krankmeldungsprozess ab: von dem Moment, in dem du merkst, dass du zu krank zum Arbeiten bist, über den Arzttermin und die Pflichtbenachrichtigungen bis hin zu den Regeln bei längerer Abwesenheit. Es gehört zum praktisch wichtigsten Vokabular, das ein angestellter Expat in Deutschland haben kann.
Das ist die einsprachige Fassung: Jeder Begriff wird auf Deutsch erklärt, ohne Übersetzung – gedacht für Deutschlernende ab etwa B1. Wenn Deutsch deine Muttersprache ist, findest du denselben Artikel als Sprachpaar auf Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch.
Das zentrale Dokument
Krankschreibung – der umgangssprachliche Begriff für die Krankmeldung oder das Dokument selbst. Technisch der Prozess; im Alltag auch das Papier.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – der formelle, rechtliche Name für die Krankmeldung. Wörtlich: „Bescheinigung der Unfähigkeit zur Arbeit." Das Dokument, das der Arzt ausstellt und bestätigt, dass du medizinisch nicht in der Lage bist zu arbeiten, mit Angabe des Abwesenheitszeitraums.
Gelber Schein – der informelle Name für die Krankmeldung auf Papier, nach der traditionellen gelben Farbe des Formulars. Du hörst auch „gelber Zettel" – gemeint ist dasselbe Dokument. Noch immer gebräuchlich, obwohl der Prozess inzwischen weitgehend digital ist.
eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die digitale Krankmeldung, seit Januar 2023 Standard in Deutschland. Ärzte übermitteln die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, die dann den Arbeitgeber benachrichtigt. In den meisten Fällen muss kein Papierformular mehr übergeben werden – frag aber bei deinem Arbeitgeber nach, ob er trotzdem eine Kopie möchte.
Die Regeln
Krankmeldepflicht – die gesetzliche Pflicht, den Arbeitgeber über die Krankmeldung zu informieren. Das muss am ersten Krankheitstag geschehen, möglichst vor dem regulären Arbeitsbeginn. Unterlassene Benachrichtigung kann ein Disziplinarproblem sein.
„Ich bin krank und kann heute nicht arbeiten." – Das ist das Minimum, das dem Arbeitgeber oder dessen Vertreter mitgeteilt wird.
Attest ab dem ersten Tag – Krankschreibung ab dem ersten Abwesenheitstag erforderlich. Manche Arbeitgeber fügen in den Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag) eine Klausel ein, die eine Krankmeldung bereits ab dem ersten statt erst ab dem dritten Tag vorschreibt. Prüfe deinen Vertrag. Den meisten deutschen Arbeitnehmern stehen gesetzlich drei Tage zu, bevor ein ärztliches Attest erforderlich ist – Arbeitgeber können aber abweichendes vereinbaren.
Spätestens am dritten Tag – die gesetzliche Standardregel: Bei Abwesenheit von drei oder mehr Tagen muss bis spätestens zum vierten Tag eine Krankschreibung vorliegen und dem Arbeitgeber vorgelegt oder elektronisch übermittelt werden. Die Bescheinigung gilt in der Regel ab dem ersten Krankheitstag, nicht ab dem Arztbesuch. Beachte zwei Fallen: Gezählt werden Kalendertage, nicht Arbeitstage – das Wochenende läuft also mit. Und „spätestens" heißt genau das: früher darfst du immer, später nie.
Beim Arzt
Ich brauche eine Krankschreibung. – der Satz, mit dem du in der Praxis anfängst. „Krankschreibung" versteht jeder am Empfang; das Amtswort Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst du dort nicht zu sagen.
Ich bin seit [Datum] krank. – die wichtigste Zusatzinformation, weil der Arzt die Bescheinigung nur begrenzt rückdatieren darf. Nach „seit" steht der Dativ: seit Montag, seit drei Tagen.
Ich glaube, ich bin arbeitsunfähig. – „arbeitsunfähig" ist das juristische Fachwort und bedeutet nicht einfach „krank": Du kannst krank sein und trotzdem arbeitsfähig. Das „ich glaube" gehört dazu, denn feststellen darf das nur der Arzt.
Der Arzt bescheinigt den Abwesenheitszeitraum. Bei Verlängerung – wenn du bei Ablauf des Attests noch krank bist – musst du erneut zum Arzt für eine Folgebescheinigung.
Folgebescheinigung – die Verlängerung, die an eine bereits laufende Krankschreibung anschließt. Wichtig für dieselbe Krankheit: Der Arzt kreuzt auf dem Formular entweder Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung an, und davon hängt ab, ob die sechs Wochen Entgeltfortzahlung neu beginnen oder weiterlaufen. Geh am besten noch am letzten Tag der alten Bescheinigung hin – eine Lücke von einem Tag kann dich den Anspruch kosten.
Erstbescheinigung – die erste Krankmeldung.
Während der Krankheit
Entgeltfortzahlung – Lohnfortzahlung während der Krankheit. Deutsches Recht verpflichtet den Arbeitgeber, für die ersten sechs Wochen jeder Erkrankung das volle Gehalt weiterzuzahlen. Dieses Recht setzt eine mindestens vierwöchige Beschäftigung voraus.
Krankengeld – das Geld, das ab der siebten Krankheitswoche nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse zahlt. In der Regel 70 % des Bruttolohns (aber nicht mehr als 90 % des Nettolohns), bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Wird bis zu 78 Wochen pro Erkrankung innerhalb eines Dreijahreszeitraums gezahlt. Verwechsle es nicht mit der Entgeltfortzahlung: dieselbe Krankheit, aber zwei verschiedene Geldquellen, und der Wechsel kostet dich rund 30 % vom Brutto.
Karenztag – ein unbezahlter Wartetag zu Beginn der Krankmeldung. Deutschland hat ihn gesetzlich nicht (anders als Frankreich, das einen hat); die volle Bezahlung beginnt am ersten Tag. Manche anderen Länder und bestimmte Vertragsgestaltungen sehen Karenztage vor – prüfe deine eigene Situation.
Hausbesuche durch den MDK – Besuche des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Wenn die Krankenkasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, kann sie einen Prüfer schicken. Das ist selten, aber legal. Während der Krankschreibung solltest du außerhalb von Arztbesuchen generell zu Hause erreichbar sein.
Genesungsurlaub – Erholungsurlaub während der Krankschreibung, unter bestimmten Bedingungen. Reisen innerhalb Deutschlands oder manchmal ins Ausland sind möglich, wenn die Reise der Genesung dient und die Krankenkasse informiert wurde. Liegt im Ermessen; hole dir die Genehmigung schriftlich.
Wenn es kompliziert wird
Kündigung während Krankheit – Kündigung während der Krankschreibung. Das ist in Deutschland legal. Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung. Eine Kündigung wegen der Erkrankung selbst (krankheitsbedingte Kündigung) erfordert jedoch spezifische Voraussetzungen (chronische Erkrankung, erhebliche Betriebsstörung, keine Aussicht auf Genesung). Das deutsche Arbeitsrecht ist hier komplex; zieh bei Bedarf einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu.
Wiedereingliederung – die formelle, schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit, nach einem ärztlich begleiteten Plan. Arbeitgeber, Arzt und Krankenkasse vereinbaren über mehrere Wochen einen Stundenplan mit stufenweise steigendem Arbeitspensum. Im Gespräch hörst du dafür meist nur den Spitznamen des Verfahrens: Hamburger Modell.
Berufsgenossenschaft (BG) – die gesetzliche Unfallversicherung. Deckt Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen ab, getrennt von der regulären Krankschreibung. Wenn die Erkrankung berufsbedingt ist, kann das relevant sein.
Das Krankmeldungssystem in Deutschland schützt Arbeitnehmer weit besser als in vielen anderen Ländern. Es erfordert aber, den Prozess korrekt zu durchlaufen – Benachrichtigungen, Zeitrahmen, Dokumente. Einen Schritt zu versäumen schafft Probleme, die das obige Vokabular hilft zu vermeiden.
Deutsches Berufsvokabular ist eine eigene Kategorie – und die Krankschreibung gehört dazu. Vokabulo hilft dir, dich auf die wichtigen Gespräche bei der Arbeit vorzubereiten – vom ersten Arbeitstag bis zum Krankheitstag. Für iPhone und iPad erhältlich.



