Der Arbeitsvertrag, den ein deutscher Arbeitgeber vorlegt, ist ein rechtlich verbindliches Dokument auf Deutsch – in der Regel drei bis fünfzehn Seiten, in formeller Vertragssprache verfasst und ab dem Moment der Unterschrift bindend. Die meisten Expats unterschreiben ihn mit Hilfe eines Wörterbuchs und eines Übersetzungstools – was für die meisten Klauseln ausreicht und für einige wichtige nicht.

Dieser Artikel behandelt die zentralen Abschnitte und Begriffe eines deutschen Arbeitsvertrags, mit besonderem Blick auf Regelungen, die sich von dem unterscheiden, was anglophone Fachleute erwarten würden. Bei Rechtsbegriffen hilft kein Synonym – deshalb erklärt jeder Eintrag, welches Konzept dahintersteht und worauf du im Vertragstext achtest.

Das ist die einsprachige Fassung: Jeder Begriff wird auf Deutsch erklärt, ohne Übersetzung – gedacht für Deutschlernende ab etwa B1. Wenn Deutsch deine Muttersprache ist, findest du denselben Artikel als Sprachpaar auf Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch.

Die Grundlagen

Arbeitsvertrag – das Dokument, das das Arbeitsverhältnis begründet und seine Bedingungen festhält. Wichtig ist, was es nicht leistet: Was hier nicht steht, regeln Gesetz und Tarifvertrag, und beide gehen dem Vertrag vor, wenn sie für dich günstiger sind. Eine mündliche Zusage ist rechtlich wirksam, im Streitfall aber kaum beweisbar – deshalb gehört sie hinein.

Arbeitgeber – die Seite, die die Arbeit bezahlt. Im Vertragstext heißt es fast immer der Arbeitgeber statt des Firmennamens. Prüfe, welche juristische Person im Kopf des Vertrags steht: Bei Konzernen ist das oft eine Tochtergesellschaft und nicht die Marke, bei der du dich beworben hast, und davon hängen Betriebsgröße und Kündigungsschutz ab.

Arbeitnehmer – die Seite, die die Arbeit leistet, also du. Das ist kein Höflichkeitswort für „Angestellter", sondern eine Rechtsstellung: An ihr hängen Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Sozialversicherung. Wer als freier Mitarbeiter auf Rechnung arbeitet, ist kein Arbeitnehmer und hat diese Rechte nicht.

Arbeitsverhältnis – die laufende Rechtsbeziehung zwischen beiden Seiten, im Unterschied zum Arbeitsvertrag, der nur das Papier darüber ist. Die Unterscheidung ist praktisch: Das Arbeitsverhältnis beginnt am Eintrittsdatum, nicht am Tag der Unterschrift, und es kann auch ohne schriftlichen Vertrag entstehen.

Unbefristeter Vertrag – ein Vertrag ohne Enddatum; er läuft, bis eine der beiden Seiten kündigt. Das ist in Deutschland der Normalfall und die Voraussetzung dafür, dass der Kündigungsschutz nach sechs Monaten überhaupt greift. Auch außerhalb der Arbeit ist er die Eintrittskarte: Vermieter und Banken fragen zuerst danach.

Befristeter Vertrag – ein Vertrag mit festem Enddatum; er endet automatisch, ohne dass jemand kündigen muss. Ohne sachlichen Grund darf eine Befristung höchstens zwei Jahre dauern und in dieser Zeit dreimal verlängert werden; danach braucht es einen gesetzlich anerkannten Grund wie Vertretung, Projekt oder Saison. Und die Schriftform muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen – sonst gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.

Probezeit – die Anfangsphase, in der beide Seiten mit nur zwei Wochen Frist und ohne Angabe eines Grundes kündigen können. Gesetzlich sind höchstens sechs Monate erlaubt, und genau sechs Monate stehen in den meisten Verträgen. Das ist kein Zufall: Der gesetzliche Kündigungsschutz beginnt ebenfalls erst nach sechs Monaten. Eine kürzere Probezeit ist ein realistischer Verhandlungspunkt.

Eintrittsdatum – der erste Arbeitstag, und damit der Startpunkt, von dem aus alle Fristen gerechnet werden: Probezeit, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch. Nicht mit dem Datum der Unterschrift verwechseln, das oft Wochen davor liegt.

Arbeitszeiten

Wöchentliche Arbeitszeit – die vertraglich vereinbarte Stundenzahl pro Woche und die Bezugsgröße für Gehalt, Urlaub und Überstunden. 40 Stunden ist der übliche Wert in Verträgen ohne Tarifbindung. Ist der Betrieb tarifgebunden, also an einen Tarifvertrag gebunden, liegt sie oft bei 35 bis 38 Stunden. Auf die Tarifbindung verweist meist nur ein unscheinbarer Satz am Ende des Vertrags – er ist mehr wert, als er aussieht, weil er Gehaltstabellen, Urlaubstage und Zuschläge mitbringt.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – das Arbeitszeitgesetz, das die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden begrenzt (erweiterbar auf 10 Stunden, wenn über 6 Monate ausgeglichen). Der Vertrag kann dieses Gesetz nicht außer Kraft setzen.

Gleitzeit – flexible Arbeitszeit, bei der du innerhalb einer Kernarbeitszeit über Beginn und Ende frei entscheidest.

Home Office / Mobiles Arbeiten – Regelungen zum mobilen Arbeiten. Prüfe, ob der Vertrag die Anzahl der erlaubten Tage und die Bedingungen festlegt.

Überstunden – Arbeitsstunden über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus. Die entscheidende Frage ist nicht, wie sie heißen, sondern was der Vertrag mit ihnen macht: bezahlen, in Freizeit ausgleichen oder mit einer Klausel wie „mit dem Gehalt abgegolten" pauschal für erledigt erklären. Solche Pauschalklauseln halten bei hohen Gehältern oft, bei niedrigen häufig nicht. Hier entstehen die meisten Missverständnisse.

Freizeitausgleich – Überstunden werden nicht ausgezahlt, sondern in freie Tage umgewandelt. Kläre, bis wann sie genommen werden müssen: Ohne Frist im Vertrag verfallen sie in der Praxis oft still, spätestens wenn du das Unternehmen verlässt.

Gehalt und Leistungen

Vergütung / Gehalt – dasselbe Geld in zwei Registern. Vergütung ist das juristische Wort und steht deshalb in der Abschnittsüberschrift; Gehalt ist das Alltagswort für die feste Monatszahlung an Angestellte, während Lohn nach Stunden gerechnet wird. Achte darauf, dass die Zahl im Vertrag fast immer ein Monatsbetrag ist – im Gespräch werden Angebote dagegen als Jahresbetrag genannt.

Bruttolohn / Bruttogehalt – der Betrag vor Steuern und Sozialabgaben, und die Zahl, die im Vertrag steht. Jede Gehaltsverhandlung in Deutschland läuft über brutto; wer eine Nettozahl nennt, wird zurückgefragt.

Nettolohn / Nettogehalt – was nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto ankommt. Der Abstand zum Brutto ist größer als in vielen anderen Ländern und hängt stark von deiner Steuerklasse ab: Dieselbe Bruttozahl ergibt für zwei Menschen sehr unterschiedliche Nettobeträge. Ein Brutto-Netto-Rechner vor der Unterschrift erspart Enttäuschungen.

Gehaltsanpassung – die regelmäßige Überprüfung oder Erhöhung des Gehalts. In Verträgen ohne Tarifbindung fehlt dazu häufig jede Regelung, und ohne Klausel gibt es keinen Anspruch – nur die Möglichkeit, jedes Jahr neu zu fragen. Steht dort nichts, ist ein fester Überprüfungszyklus eine sinnvolle Verhandlungsforderung.

Jahressonderzahlung – ein vertraglich vereinbarter Bonus (z. B. Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt).

Variable Vergütung – der Teil des Gehalts, der an Ziele oder Unternehmensergebnis gebunden ist. Zwei Wörter entscheiden über den Wert: Zielerreichung legt fest, wovon die Höhe abhängt, und freiwillig bedeutet, dass kein Anspruch entsteht – auch dann nicht, wenn die Zahlung jahrelang geflossen ist.

Dienstwagen – Firmenwagen. Falls enthalten: prüfe, ob private Nutzung erlaubt ist und wie sich das steuerlich auswirkt.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Rentenaufbau über den Arbeitgeber, zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Auf die Entgeltumwandlung – einen Teil des Bruttogehalts steuerbegünstigt einzuzahlen – hast du immer einen Anspruch. Interessant wird die Klausel erst dort, wo der Arbeitgeber selbst zuschießt; dieser Zuschuss ist der eigentliche Wert und steht nicht in jedem Vertrag.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) – Arbeitgeberbeiträge zu einem Sparplan (ein gesetzliches System; Arbeitgeber zahlen oft 40 €/Monat).

Fahrtkostenzuschuss – ein Beitrag des Arbeitgebers zum Weg zur Arbeit, meist als Jobticket oder als Zuschuss zum Deutschlandticket. Steuerlich begünstigt und deshalb verbreitet. Nicht zu verwechseln mit der Entfernungspauschale, die kein Arbeitgeber zahlt, sondern die du selbst in der Steuererklärung ansetzt.

Jahresurlaub

Urlaubsanspruch – die Zahl bezahlter Urlaubstage, auf die du ein Recht hast – ein Anspruch, keine Erlaubnis. Das gesetzliche Minimum sind 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche, üblich sind 25 bis 30. Entscheidend ist die Übertragung: Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am Jahresende und darf nur in begründeten Ausnahmefällen bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Feiertage zählen nicht als Urlaubstage.

Urlaubsgeld – eine zusätzliche Zahlung, meist im Frühsommer. Nicht mit der Bezahlung während des Urlaubs verwechseln – die läuft ohnehin weiter und heißt Urlaubsentgelt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht: Es gibt es nur, wenn es im Vertrag oder im Tarifvertrag steht.

Urlaub darf nicht übertragen werden – eine Klausel, die besagt, dass Urlaub nicht übertragen werden kann. Steht sie im Vertrag, kläre, bis wann der Anspruch genutzt sein muss.

Kündigung

Kündigungsfrist – die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem letzten Arbeitstag; in dieser Zeit läuft das Arbeitsverhältnis mit allen Pflichten normal weiter. Für dich als Arbeitnehmer sind es gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit deiner Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate. Der Vertrag darf längere Fristen vorsehen – dann müssen sie aber für beide Seiten gelten, und eine lange Frist bindet auch dich, wenn du selbst gehen willst.

Ordentliche Kündigung – die normale Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. „Ordentlich" heißt hier nicht „anständig", sondern „dem Regelfall entsprechend" – es ist das juristische Gegenwort zu außerordentlich und kein Werturteil.

Außerordentliche Kündigung – außerordentliche / fristlose Kündigung (ohne Frist, nur aus schwerwiegendem Grund).

Abfindung – eine Einmalzahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Anders als in vielen Ländern gibt es darauf keinen gesetzlichen Anspruch: Sie ist ein Verhandlungsergebnis, meist der Preis dafür, dass du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest. Die verbreitete Faustformel von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist Verhandlungspraxis, kein Gesetz.

Freistellung – du wirst während der Kündigungsfrist von der Arbeitspflicht befreit, bekommst aber weiter Gehalt. Üblich bei leitenden Positionen oder bei Zugang zu sensiblen Informationen. Achte auf ein Wort: Nur bei einer unwiderruflichen Freistellung kannst du sicher sein, nicht zurückgerufen zu werden, und nur dann lässt sich Resturlaub überhaupt darauf anrechnen.

Wettbewerbsverbot – Wettbewerbsverbotsklausel. Geografischen und zeitlichen Umfang sorgfältig prüfen. Im deutschen Recht muss ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot eine Entschädigung (Karenzentschädigung) von mindestens 50 % des letzten Gehalts beinhalten; ohne diese ist es möglicherweise nicht durchsetzbar.

Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

Vertraulichkeit / Geheimhaltung – die Pflicht, Betriebsinterna nicht nach außen zu tragen. In Deutschland gilt sie als Nebenpflicht des Arbeitsverhältnisses auch dann, wenn keine Klausel im Vertrag steht; die Klausel beschreibt sie nur genauer und dehnt sie meist über das Vertragsende hinaus aus. Prüfe, wie weit „vertrauliche Informationen" definiert sind – sehr weite Definitionen sind der Regelfall, aber verhandelbar.

Geheimhaltungspflicht – das Substantiv, unter dem diese Pflicht im Vertrag als Überschrift auftaucht. Der Unterschied zum englischsprachigen NDA ist praktisch wichtig: In Deutschland steht die Regelung meist im Arbeitsvertrag selbst, nicht in einem separaten Dokument – such also nicht nach einem Extrablatt.

Arbeitnehmererfindergesetz – das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, das regelt, wem Erfindungen gehören, die während der Beschäftigung gemacht werden. Grundsätzlich: Erfindungen, die mit der Arbeit zusammenhängen, gehören dem Arbeitgeber – mit einem Vergütungsanspruch für den Arbeitnehmer.

Relevante Gesetze

Der Arbeitsvertrag gilt innerhalb eines gesetzlichen Rahmens. Die folgenden Gesetze haben Vorrang vor weniger günstigen Vertragsklauseln:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – das Bürgerliche Gesetzbuch, dessen Regeln zum Dienstvertrag den Arbeitsvertrag im Grundsatz bestimmen – überall dort, wo kein Tarifvertrag etwas Günstigeres vorsieht.

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit schützt.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierung aufgrund geschützter Merkmale verbietet.

Deinen Arbeitsvertrag zu verstehen ist der erste Akt beruflichen Selbstschutzes in Deutschland. Das obige Vokabular verwandelt ein undurchdringliches Dokument in etwas Lesbares – und lesbar ist genau das, was du vor der Unterschrift brauchst.


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